I. Allgemeine Erschöpfung nach § 17 II UrhG 4II EU-Richtlinie 2001/29/EG besagt, dass eine Erschöpfung nur eintreten könne, wenn der Erstverkauf des Werkstücks in der Gemeinschaft erfolgt ist. Im Buch gefunden – Seite 217... ob man die Rechtsprechung auf den App-Download übertragen kann. 1. Online-Erschöpfung Grundsätzlich steht dem Rechtsinhaber gemäß § 69c Nr. 3 UrhG das ... Diese sind lex specialis gegenüber den Regelungen des §§ 15ff. Diese stellen die wichtigsten Grundlagen dar, mit denen der Urheber ei- nen wirtschaftlichen Nutzen aus seinem Werk ziehen kann. Das Verbot muss sich jedoch auf die Erwerbszwecken dienende Vermietung der Software . b) Internationale Erschöpfung Ferner wird argumentiert, dass der Erschöpfungsgrundsatz in Art. Nach den vom Bundesgerichtshof in der Half Life 2-Entscheidung aufgestellten Grundsätzen führt der in § 17 Abs. II. Herleitung der Erschöpfung Ob gebrauchte Software gewerbsmäßig weiterverkauft werden darf, beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Jul. 17 Heerma, in: Wandtke/Bullinger, § 17 UrhG, Rn. So ist z. UrhG sichergestellt.11. über ein Online-Download, nicht übersehen habe.68 Obwohl schon seit geraumer Zeit die Möglichkeit besteht, Software über Downloads zu erwerben, habe der Gesetzgeber bisher keine Notwendigkeit gesehen, diesen Umstand zu regeln.69 Auch wird argumentiert, dass es sich bei der Weiterveräußerung von nicht körperlicher Software um keine vergleichbare Sachlage zu dem in § 69c Nr. In Abschnitt C erfolgt dann eine Betrachtung weiterer Immaterialgüterrechte, bei denen die Erschöpfung vorgesehen ist. Im Buch gefunden – Seite 15669c Nr . 3 S. 2 UrhG analog anzuwenden seien . Die diesbezüglich unklare Rechtslage veranlasste den BGH die Frage der OnlineErschöpfung dem EuGH vorzulegen ... Obwohl beide Vorschriften den gleichen Regelungsgehalt haben, hat die Trennung historische Gründe. Die . c) Planwidrige Regelungslücke § 69c UrhG. der öffentlichen Wiedergabe besitzt, die jedoch innerhalb dieser Arbeit nicht näher beschrieben werden. Urheberrecht) Ähnliche Themen: Abmahnung für Webcontent: Keine Wiederholungsgefahr bei Aufgabe des Geschäftsbetriebs? 2 UrhG) und ein Recht auf öffentliche Wiedergabe (§ 69c Nr. 3 S. 2 UrhG ist das Verbreitungsrecht des Urhebers an einem Werkstück verbraucht, wenn es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert wurde. 3. § 69c Nr. Im Buch gefunden – Seite 129Die Erschöpfung findet sich heutzutage für Computerprogramme als Spezialregelung in $ 69c Nr . 3 S. 2 UrhG , wobei sämtliche zu S 17 Abs . 2 UrhG ... Historischer und rechtstheoretischer Überblick 4 lit. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, wird davon durch die beanstandete Klausel, wie das Berufungsgericht im Ergebnis zutreffend ausgeführt hat, jedenfalls nicht in dem Sinne abgewichen, dass dies mit wesentlichen Grundsätzen der . Die Abgrenzung zur Dienstleistung liegt im konkreten Sachverhalt darin, dass der Erwerber das Entgelt nicht für die „Bereitstellung“ der Software auf dem Server bezahlt, sondern für die konkrete Software (und dessen Lizenz).86 Die unkörperliche Übertragung der Software dient dabei nur der Abwicklung des Warenaustauschgeschäfts und ist somit nur ein Vertriebskanal.87 Dass der unkörperliche Erwerb von Software als Warenaustauschgeschäft zu sehen ist, ergibt sich aus § 453 12. 6. § 69c Nr. Erschöpfungsgrundsatz - Verbreitung einer Kopie eines Computerprogramms . 47 Die Regelung wurde erst mit Gesetz vom 23.06.1995 geändert, BGBl. Es fragt sich daher, ob diese Einschränkung wörtlich zu nehmen ist und daher bei einer Online-Übertragung, bei der die Software nicht auf einem Datenträger überlassen wird, das Erschöpfungsprinzip nicht gelten soll. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers. Für den Eintritt der Erschöpfung jedes einzelnen Nutzungsrechts spricht, dass für das Verwertungsinteresse des Rechteinhabers nicht entscheidend ist, ob die jeweiligen Nutzungsrechte im Rahmen eines Volumenlizenzvertrags körperlich oder unkörperlich - wie im Wege einer Masterkopie - übertragen wurden. 3 S. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) bei praktischer Unmöglichkeit der Weiterveräußerung eines zugangsgeschützten Computerspiels nach bereits . 1 BGB. Auflage 2006 Rn 1-96 § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten: 1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form . 50; Schulze, in: Dreier / Schulze, § 17 UrhG, Rn. Obwohl beide Vorschriften den gleichen Regelungsgehalt haben, hat die Trennung historische Gründe. das Verbreitungsrecht in § 17 I UrhG), hat sich der Gesetzgeber dagegen entschieden, diese für Computerprogramme anzupassen.42 Aus systematischer Sicht wollte der deutsche Gesetzgeber eine Differenzierung zwischen der - damals neuen - Werkart Computerprogramm und den bisherigen Werkarten schaffen, um vor allem ein Abstrahlen der Sonderregeln für Computerprogramme auf die bisherigen Werkarten zu vermeiden.43 Der deutsche Gesetzgeber will zudem durch den extra Abschnitt für Computerprogramme einerseits die Rechtsanwendung vereinfachen, andererseits für Rechtsklarheit sorgen.44, Der Erschöpfungsgrundsatz für Computerprogramme ist in § 69c Nr. 35. 3 Satz 2 UrhG umfasst ausschließlich mit Zustimmung des Rechteinha-bers in den Verkehr gebrachte Vervielfältigungsstücke und ist einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (unter Berufung auf OLG Frankfurt/M. Danach darf eine käuflich erworbene Software unabhängig von den vereinbarten Lizenzbestimmungen an Dritte wei-tergegeben werden, § 69c Nr. Die Rechtstipps und Rechtsnews zum Thema Erschöpfungsgrundsatz. tik, die in Anbetrachtder Besonderheiten der IT~Branche in den letzten Jahren eine Renaissance erlebt. In dieser Arbeit wird zunächst in Abschnitt B der Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht erläutert und dargestellt. - Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN aa) Meinungsstand 3 S. 2 UrhG aus.57 Demnach trete Erschöpfung für jede einzelne Lizenz ein, so dass der Ersterwerber einzelne Lizenzen ohne Zustimmung des Rechteinhabers weiterveräußem könne. Ansicht des EuGH 4. Der Erschöpfungsgrundsatz, § 69c Nr. § 69a Gegenstand des Schutzes (1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials. 31 EuGH, ZUM-RD 2006,495, 497; Schulze, in: Dreier/Schulze, § 17 UrhG, Rn. Erschöpfung im Sortenschutzrecht (§ 10b SortG) 3 Satz 2 UrhG kann Erschöpfung nur in Bezug auf körperliche Werkexemplare entstehen. Zudem umfasst § 17 II UrhG nur rechtsgeschäftliche Veräußerungen; ein gesetzlicher Eigentumsübergang genügt nicht.21 Die rechtsgeschäftliche Veräußerung muss jedenfalls nicht nur mit dem Endverbraucher geschlossen werden, um eine Veräußerung im Sinne des § 17II UrhG darzustellen, sondern es genügt auch, dass das Werkstück an gewerbliche Zwischenhändler veräußert wird.22 Nichtsdestotrotz muss das Werkstück in den freien Handelsverkehr - also aus der internen Sphäre an die Öffentlichkeit - gelangen, um somit in Verkehr gebracht zu werden23 24. - Jede Arbeit findet Leser, Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht. Wie weit reicht die Content-Beseitigungspflicht bei . 14. Wie bereits erläutert, tritt die Erschöpfung unstrittig für verkörperte Software ein; das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut des § 69c Nr. Im Buch gefunden – Seite 598 69c Nr . 3 S. 2 UrhG regele die Erschöpfung des Verbreitungsrechts für ... und einer entsprechenden Einschränkung der Erschöpfungswirkung enthalte220 . 35 BGH, GRUR 2005, 940, 942 („Marktstudien“). Im Buch gefunden – Seite 1521Umarbeitungsrecht Nach § 69c Nr. 2 UrhG hat der Rechtsinhaber das ... anzusehen sind.76 Das Verbreitungsrecht ist durch den Erschöpfungsgrundsatz des § 69c ... 3 S. 2 UrhG für jedes einzelne Nutzungsrecht analog anzuwenden ist. 14 BGH, GRUR 1988, 373, 374; GRUR 1988,206, 210; Dustmann, in: Fromm/Nordemann, § 17 UrhG, Rn. 24 Loewenheim, in: Schricker, § 17 UrhG, Rn. Die Frage, ob und in welchem Umfang IT-Anwender Nutzungsrechte an Gebrauchtsoftware weiterverkaufen, wird seit Jahren heftig diskutiert. Art. 1. Der BGH hat den Erschöpfungsgrundsatz angewendet, nach dem auch nach § 69c UrhG nur der erste Verkauf vom Rechteinhaber bestimmt werden kann. Die Gegenmeinung geht davon aus, dass sich die Erschöpfungswirkung nicht auf jede einzelne Lizenz beziehe, sondern auf das körperliche Vervielfältigungsstück.58 Der Erschöpfungsgrundsatz sei nämlich nicht auf jede einzelne Lizenz analog anzuwenden, da sich die Volumenlizenz auf das eine körperliche Vervielfältigungsstück - der Master-Kopie - beziehe.59. Weiterhin habe ich einiges über den Erschöpfungsgrundsatz: §69c UrhG und über überraschende Klauseln §3 AGBG gelesen und würde nun gerne wissen in welcher Rechtsposition ich mich befinde. Inverkehrbringen II. Weitervertrieb nur an Eigentümer der Vorversion (Update-Lizenz). 2. Erschöpfung im Geschmacksmusterrecht (§ 48 GeschmMG), Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten, Immaterialgüterrechte sind in der heutigen Zeit ein sehr wichtiges Gut geworden. 2. 39 Ludewig / Lichter, Software-Engineering, S. 35. Gestritten wird zwischen den beiden Lagern vor allem um die Reichweite von § 69c Nr. 3 Wolff,,Zwangslizenzen im Immaterialgüterrecht“, S. 15. 21 BGH, GRUR 1995, 673, 675; Heerma, in: Wandtke/Bullinger, § 17 UrhG, Rn. 239. Dem Urheber gebührt das ausschließliche Recht nach § 69 c UrhG, also das Vervielfältigungs-, Umarbeitungs-, Verbreitungs- und öffentliche Wiedergaberecht. Diese Regel gilt auch für Stücke, die nach dem Erschöpfungsgrundsatz verbreitet wurden. Der EuGH stellte klar, dass grundsätzlich auch für online erworbene Software der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts gilt. MMR 2009, 544; OLG München MMR 2008, 601; OLG Düsseldorf MMR 2009, 629). a) Inverkehrbringen durch Veräußerung [2525] 3 Satz 2 UrhG erschöpft sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt in dem Moment, in dem es erstmals mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht wird. 6 MünchKomm-BGB / Säcker, § 903 BGB, Rn. Ausnahme von der Erschöpfung Stattdessen wird hierin ein Fall des § 15 Abs. 3 S. 2 UrhG zunächst nicht entnehmen. rechtsportal.de (Abodienst, kostenloses Probeabo) UrhG § 69c Nr. 3 UrhG @, europaweite Erschöpfung). Trotz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts behält der Urheber weiterhin die übrigen Verwertungsrechte, da diese vom Erschöpfungsgrundsatz des § 17 II UrhG nicht berührt werden.34 35 Damit ist der Erwerber des Werkstücks nicht berechtigt, Vervielfältigungsstücke anzufertigen oder das Werkstück öffentlich wiederzugeben.36 Dazu bedarf der Erwerber immer noch einer entsprechenden Einräumung des Nutzungsrechts vom Urheber.37. Der Erschöpfungsgrundsatz (§ 69c Nr. Im Buch gefunden – Seite 154Wie soeben festgestellt, unterfällt die unkörperliche Übertragung nicht dem Erschöpfungsgrundsatz nach § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG beziehungsweise § 17 Abs. 2 ... Dieser beziehe sich alleine auf das Verbreitungsrecht, nicht aber auf das Vervielfältigungsrecht. 1. auf einen konkreten Datenbestand beziehen, sowie auf die konkrete Nutzungsart.50, Sind diese beiden Tatbestandsmerkmale erfüllt, so tritt als Rechtsfolge die Erschöpfung ein. - Hohes Honorar auf die Verkäufe Das geht eindeutig aus dem Wortlaut des Gesetzes hervor, § 17 II UrhG. Im Buch gefunden – Seite 45Im Folgenden wird daher zunächst geprüft, ob der Erschöpfungsgrundsatz in seiner jetzigen Fassung in § 17 Abs. 2 UrhG und § 69c Nr. 3 UrhG dem Wortlaut nach ... In Abschnitt D erfolgt dann eine Zusammenfassung mit einem Fazit. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers; die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Auf Grund des von der Kammer und der herrschenden . Rechtsfolgen 9). Anderelmmaterialgüterrechte 71 LG München I, ZUM 2007,409,414; Rojczyk/ Hauke, MMR 2010,466, 466; Zustimmend auch: OLG München, ZUM 2009,70 f. 72 OLG Frankfurt am Main, MMR 2009, 544,545; Herzog, ZUM 2009, 70,71; Koch, URB 2007,141, 142. Werden die beiden Meinungen gegenübergestellt, so kommen diese zu unterschiedlichen Ergebnissen. speziell für Computerprogramme des § 69c Nr. Der entsprechende Rechteinhaber kann notwendigen Handlungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers nach § 69d Abs. Demnach muss das Werkstück im Wege der Veräußerung und mit Zustimmung des Urhebers in Verkehr gebracht worden sein. 4. b) Stellungnahme Es kommt dem Erwerber in erster Linie auf die Nutzbarkeit des Datenbestands, nicht . Bei dieser Form wird die Software, die sich auf einem physischen Datenträger befindet, mit nur einer Lizenz veräußert. Dabei ist eine Volumenlizenz genau so zu sehen, wie eine Bestellung eines Großhändlers bei einem Verlag, der ein dutzend Bücher bestellt. 3 Satz 2 UrhG erschöpft. 3 Satz 2 UrhG ein: Sofern ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wird, erschöpft sich . Im Buch gefunden – Seite 179... 69c Nr. 3 S. 2 UrhG geschützt.674 Die Lösung über den Erschöpfungsgrundsatz weist jedoch einige Schwächen auf: Wird Software im Wege der »Softwaremiete« ... Es muss nur sichergestellt werden, dass sich die Anzahl der Vervielfältigungsstücke nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers erhöhen. Art 3 III regelt das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung von Werken. 2 Nr. 36 Heerma, in: Wandtke / Bullinger, § 17 UrhG, Rn. speziell für Computerprogramme des § 69c Nr. 32. 46 §§ 69a - 69g UrhG wurden mit Gesetz vom 09.06.1993 eingefugt, BGBl. 3 Satz 2 UrhG. Physischer Datenträger Soll auch die nicht Erwerbszwecken dienende Ver-mietung untersagt werden, ist dies nur individualver-traglich zulässig. 3 Satz 2; ; UrhG § 17 Abs. 1. Im Buch gefunden – Seite 89Bei Kaufverträgen (Einmalzahlung) für Software greift der Erschöpfungsgrundsatz speziell für Computerprogramme gem. § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG. Beim Erwerb von körperlichen Gegenständen greift der so genannte Erschöpfungsgrundsatz, der gemäß § 69c Nr.3 UrhG auch für Softwareprodukte in körperlicher Form gilt, beispielsweise CD . Wurde die Software also auf einem Datenträger (DVD, CD etc.) 14. 3 Satz 2 UrhG sind mithin nach außen hin im Wesentlichen inhaltsgleich. eBook: Nutzungsbefugnis gemäß § 69d Abs. § 69c Nr. 1 UrhG durchführen. 1 UrhG (ISBN 978-3-8329-6614-0) von aus dem Jahr 2011 32; Loewenheim, in: Schricker, § 17 UrhG, Rn. Der Erschöpfungsgrundsatz nach §§ 69c Nr. Diese Regelung fehlte in § 17II UrhG a.F47. 3 UrhG insgesamt vom urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz ausgenommen, der Rechtsinhaber (i.d.R. 3 Satz 2 UrhG ein: Sofern ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wird, erschöpft sich . 12 Loewenheim, in: Schricker, § 17 UrhG, Rn. c) EU/EWR-weite Erschöpfung Eine analoge Anwendung setzt eine planwidrige Regelungslücke vor- aus.64 65 66 Eine planwidrige Regelungslücke liegt dann vor, wenn das Gesetz, in Bezug auf die Regelungsabsicht des Gesetzgebers, unvollständig ist. Demnach ist § 17 II UrhG richtlinienkonform derart auszulegen, dass das Inverkehrbringen in einem Drittstaat nicht zur EU- bzw. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, wird davon durch die beanstandete Klausel, wie das Berufungsgericht im Ergebnis zutreffend ausgeführt hat, jedenfalls nicht in dem Sinne abgewichen, dass dies mit wesentlichen Grundsätzen der . Erschöpfung von Datenbanken nach § 87b II UrhG bb) Stellungnahme 2 UrhG bzw. 18 Heerma, in: Wandtke/Bullinger, § 17 UrhG, Rn. 25. 3 UrhG verstoßen und somit unwirksam sind, § 307 Abs. Auswirkungen bürgerlich-rechtlicher Wertungen auf die urheberrecht- liche Beurteilung 210 C. Die Einordnung des Online-Vertriebs in das heutige System der urheber-rechtlichen Verwertungsrechte 212 I. Subsumption des Online-Vertriebs unter das 2 UrhG eine Regelung zur Erschöpfung des (allgemeinen) Verbreitungsrechts und in § 69c Nr . Verkäufer) behält also auch nach der Veräußerung der Software das ausschließliche Recht zur Vermietung. 35. 32 Loewenheim, in: Schricker, § 17 UrhG, Rn. Das Verbreitungsrecht soll sicherstellen, dass der Rechteinhaber für seine Verwertung des Schutzrechts einmalig angemessen vergütet wird. Dabei ist es unerheblich oder der Erstverkauf über den Ladentisch oder das Internet im Wege des Herunterladens . 3 UrhG, § 17 Abs. Es ist jedoch umstritten, ob der Erschöpfungsgrundsatz zum einen für unkörperliche Software analog angewendet werden kann und zum anderen ob der Erschöpfungsgrundsatz auch auf das Vervielfältigungsrecht anzuwenden ist. 3 Satz 2 UrhG geregelte Erschöpfungsgrundsatz zu diesen Normen gehört. Im Buch gefundenDer Erschöpfungsgrundsatz ist in § 69c entsprechend dem § 17 Abs. 2 geregelt, § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG. 99 Hinsichtlich der Online-Übertragung orientierte ... Dieser bestimmt, jedenfalls für Software, die auf Datenträgern in den Verkehr gebracht wurde, dass die Weiterveräußerung dieser Vervielfältigungsstücke zulässig ist. 3. 8; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 2. 37 Heerma, in: Wandtke / Bullinger, § 17 UrhG, Rn. Der EuGH stellte klar, dass grundsätzlich auch für online erworbene Software der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts gilt. (so bereits das LG München, Urteil v. 12.02.1998 - 29 U 5911/97 (rechtskräftig)) Carola Ernesti / About Author. 13 RGZ 63, 394, 399; BGHZ 5, 116,120 („Parkstraße 13“); Loewenheim, in: Schricker, § 17 UrhG, Rn. 1. 2 S. 2 UrhG stelle zudem eine Ausnahmevorschrift dar und müsse als Schrankenregelung restriktiv ausgelegt werden.71, Der Gesetzgeber habe zudem die Erschöpfung nur für verkaufte (verkörperte) Software vorgesehen, nicht jedoch für rein lizenzierte Software.72 Dies wird damit begründet, dass die EU-Richtlinie 2001/29/EG in Erwägungsgrund 29 Satz 1 bei „Dienstleistungen allgemein noch bei Online-Diensten im Besonderen“ die Erschöpfung ausschließe.
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